Unsere Abrechnung erfolgt entsprechend dem Tarifvertrag der XXX und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (Zahnarzttarif  94, UVG/IV/MV-Tarif).

Die Zahnarztpraxis Ueberstorf scg AG ist hierfür diesem Vertrag beigetreten.

 

 

Schweizweite Tarifanpassung

Am 1. Januar 2018 ist der revidierte Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen Unfall- Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) in Kraft getreten.

Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden.
Das schweizweite Kostenmodell  wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst (höhere Hygienestandards, modernere Behandlungsgeräte & -methoden).

Der bisherige Tarif war 25 Jahre alt. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben deutlich unterdurchschnittlich angestiegen.

Der Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR®) lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an diesen Tarif an. Daher werden Sie künftig auf Ihrer Zahnarzt-Rechnung neue Tarifpositionen und vor allem einen neuen Taxpunktwert vorfinden.

Lediglich für Zahnreinigungen entstehen für Sie als Privatpatient höhere Kosten. Bei den Kindern sind die Kosten für Füllungen und Versiegelungen angestiegen. Bei den genannten Behandlungen beträgt der Preisaufschlag 6-25%.
Bei einigen Positionen (z.B. Vollkeramikronen im Seitenzahnbereich) ist es auch zu Preisreduktionen gekommen.
Bisherige Kostenvoranschläge behalten ihre Gültigkeit.

 Der Taxpunktwert für Kinder und Versicherungen beträgt neu CHF 1.00
 Der Taxpunktwert für Privatpatienten beträgt neu CHF 1.15 (entspricht den bisherigen 3.90)

Wenden Sie sich an uns, wenn sie mit Ihrer Versicherung Probleme mit der Abrechnung haben oder Sie sonst Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Dentotar - Der neue Zahnarzttarif
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV),
der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017 in Bern
den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer wird
damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern,
welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden.
Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen
Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif
tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Der Tarif aus dem Jahr 1994 basierte auf dem Landesindex für Konsumentenpreise
(LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Diese Anpassung betrifft aber nur den Sozialversicherungsbereich von UV, MV und IV, welcher ungefähr 2 bis 3 Prozent der
gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz ausmacht. Die Preise für die Privatpatienten sind davon nicht stark betroffen, da die Zahnärzte in diesem Bereich ihre seit 1992 gestiegenen Kosten grösstenteils bereits angeglichen haben.
Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr
den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision
zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungen in
der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.
Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik
(BfS) in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben nur unterdurchschnittlich angestiegen. Auch nach der Tarifrevision ist kein Kostenschub zu erwarten.
Früher unter dem Namen „Suva-Tarif“ bekannt, lautet heute die offizielle Bezeichnung „Zahnarzttarif UV/MV/IV“. Es handelt sich um den Tarifvertrag für zahnärztliche Leistungen, welcher zwischen der SSO und den eidg. Sozialversicherungen (UV/MV/IV) besteht und im Bereich der gesetzlichen Leistungserbringung gemäss UVG, MVG und IVG Anwendung findet.
- DENTOTAR® ist eine Kalkulationshilfe für die Abrechnung von zahnärztlichen
Leistungen für Privatpatienten in der Schweiz.
- DENTOTAR® basiert auf dem revidierten Zahnarzttarif UV/MV/IV, einem Vertrag
der mit den eidgenössischen Sozialversicherern abgeschlossen wurde, und
tritt am 1.1.2018 in Kraft.
- DENTOTAR® liegen Betriebskostenberechnungen schweizerischer
Zahnarztpraxen zu Grunde.
- DENTOTAR® ermöglicht eine transparente und verständliche
Rechnungsstellung für die Patienten.
- DENTOTAR® bildet die moderne Zahnmedizin ab.
- DENTOTAR® ermöglicht durch seine breite Rahmenstruktur eine faire dem
individuellen Fall angepasste Verrechnung der erbrachten Leistungen.
- Mit DENTOTAR® erstellte Kostenschätzungen oder Rechnungen sind
vergleichbar.
Was bedeutet das konkret für Sie:
Wir haben ab Januar 2018 unseren bisher verwendeten Tarif durch den neuen
Dentotar Tarif ersetzt. Den Taxpunktwert werden wir mit 1.1 festlegen, der Sozialtarif wird mit 1.0 berechnet.
Dentotar ist ähnlich aufgebaut wie der Tarmed bei den Ärzten, es werden mehr klar
definierte Teilschritte abgerechnet, wie zum Beispiel die Arbeitsplatzdesinfektion,
welche neu im Tarif aufgenommen worden ist.
Der bisher verwendete Sozialtarif war mit 3.1. sFr., und der von uns verwendete
Privattarif war mit einem Taxpunktwert von 3.7. sFr. festgelegt. Der  durchschnittliche Privattarif im Kanton Bern lag bei über 3.7. sFr., was etwa dem teuerungsbereinigten Tarif von 1994 entsprach und aktuell mit dem neuen Sozialtarif vergleichbar ist.
Was ist Neu:
- Dentalhygiene:
Viele Praxen haben im alten Tarif einen höheren TPW für die DH verwendet als für
den Zahnarzt. Wir haben bisher stets den gleichen Taxpunktwert sowohl für zahnärztliche Leistungen wie auch für die Dentalhygiene verwendet. Mit dem neuen
Dentotar Tarif wird die Dentalhygiene kostengerecht abgerechnet, so dass keine
unterschiedlichen Taxpunktwerte mehr nötig sein sollten.
Mit der Angleichung an den neuen Tarif und die Kostengerechte Abrechnung erfährt
daher die Dentalhygiene prozentual die grösste Kostenzunahme. Hat bisher eine
Stunde Dentalhygiene ca. 150 Fr. gekostet, wird sie neu mit ca. 188.40 Fr. zu Buche schlagen.
- Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion:
Kann neu 1 mal pro Sitzung als Abgeltung für den vermehrten Hygieneaufwand
verrechnet werden. (Aufbereitung und Sterilisation aller Instrumente sowie
Dokumentation derselben und Aufbereiten des Arbeitsplatzes)
- Laserbehandlungen:
werden neu durch den Tarif gestützt und werden bei deren Einsatz wie bisher
abgerechnet.
- Milchzahnbehandlungen:
Die Positionen für Michzahnfüllungen entfallen und werden neu wie die bleibenden
Zähne verrechnet. Früher wurden Milchzähne mit langzeitprovisorischen Materialien
versorgt, was heute veraltet ist, aber die Behandlung einfacher machte. Heutzutage werden die Milchzähne gleich wie die bleibenden Zähne versorgt. Zusätzlich ist die Behandlung bei Kindern oft aufwändiger und schwieriger.
Nach über 20 Jahren hat die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO ihre Tarife in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen den heutigen Gegebenheiten
angepasst. Insgesamt wird es also nach über 20 Jahren für den Privatpatienten nur in den oben erwähnten Gebieten etwas teurer werden, ansonsten werden die Kosten ähnlich bleiben wie bisher.

http://www.dentotar.ch